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September 2013:
Der Gemeinderat ist auf die Linie von Bündnis 90 / Die Grünen eingeschwenkt
Obwohl wir nicht als Fraktion im Gemeinderat vertreten sind, konnten wir durch unseren Antrag den Gemeinderat vor dem Fehler bewahren, weiterhin den Frischwassermaßstab als Grundlage für die Abwasserberechnung zugrundezulegen. Nunmehr muss das Regenwasser separat abgerechnet werden, was zu mehr Gebührengerechtigkeit führt - und ganz nebenbei etwa seit 10 Jahren auch der geltenden Rechtslage entspricht. Ein weiteres Argument also, weshalb die GRÜNEN in den Gemeinderat gehören, was Sie bei der Kommunalwahl 2014 unterstützen können.
Was bislang in dieser Sache passierte:
September 2012:
Das Thema Abwassergebühren / Niederschlagswasser wird im Sinne von Bündnis 90 / Die Grünen vollzogen. Das ist gut so!
Entgegen dem Ansinnen des Gemeinderats, der eine Bagatellgrenze ansetzen wollte, die übrigens um rund das doppelte (!) überschritten wurde, stehen wir auf dem Standpunkt, dass der Bürger von Anfang an Rechtssicherheit braucht. Auch wenn das Thema in der "Gmünder Rundschau" (07/12) in ziemlich verkürzter Weise einen amtlichen Hauch verliehen bekommt, bleibt der Kern der: Das Niederschlagswasser muss abgesplittet werden. Nicht nur, weil wir GRÜNE das wollen - sondern weil die Rechtslage das vorsieht, wenn die Bagatellgrenze überschritten wird. Ein Wahlrecht für die Kommune gibt es hier nicht. Hier nochmal kurz für alle Interessierten unsere Argumente:
Wir wollen:
- eine höhere Gebührengerechtigkeit
- eine Neuregelung, nachdem die pauschale Verteilung der Gesamtkosten seit dem Jahr 2003 nur noch unterhalb der Bagatellgrenze möglich ist (unter die Georgensgmünd nicht fällt).
- Kosten und Schaden von der Gemeinde abwenden, da die bestehende Satzung schlicht rechtswidrig ist und die Gemeinde jede Klage vor dem Verwaltungsgericht verlieren würde, am Ende alle Verfahrenskosten selbst tragen müßte, umsonst Bescheide erlassen und damit unnötig Kosten produziert hätte. Hier sehenden Auges nichts zu tun, grenzt unserer Meinung nach an Fahrlässigkeit.
- verdeutlichen: Die Kosten pro Grundstück liegen voraussichtlich im einstelligen Eurobereich. Soviel zum Thema: Die Grünen sind Kostentreiber.
- unterstreichen: Das Thema ist überfällig und hätte längst erledigt werden müssen. Unser Ansinnen ist daher nur angemessen. Dass manche Gemeinderäte das u.a. als unverschämt bezeichnen, ist reichlich elitär und spricht Bände hinsichtlich des Selbstverständnisses von Volksvertretern.
- feststellen: Niederschlagswasser kann effektiver genutzt werden, als das heute der Fall ist, deshalb wird die Niederschlagswassergebühr ein kommunalpolitisches ökologisches Steuerungsmittel sein.
und das passierte bisher:
Grüne wollen Beitragsgerechtigkeit bei den Abwassergebühren
Der Ortsverband von Bündnis 90/Die GRÜNEN hat den Antrag an den Gemeinderat gestellt, hinsichtlich der Abwasserbeiträge die Erheblichkeitsgrenze zu überprüfen. Die offizielle Bezeichnung klingt ziemlich abstrakt: Es geht es um die „Überprüfung der Erheblichkeitsgrenze bei den Kosten der Niederschlagsbeseitigung an den der Gebührenkalkulation zugrunde liegenden Gesamtkosten der Entwässerungseinrichtung“.
Warum?
Die Gemeinde Georgensgmünd hat die Erhöhung der Abwassergebühren und die Erhebung von Beiträgen für die Sanierung der Kläranlage beschlossen. Nach Artikel 8, Abs. 4 KAG aber sind die „Gebühren nach dem Ausmaß zu bemessen, in dem die Gebührenschuldner die öffentliche Einrichtung benutzen“. Das muss nicht über den Frischwasserbezug abgerechnet werden, denn schon seit 2003 sieht die aktuelle Rechtsprechung unter bestimmten Voraussetzungen etwas anderes vor. Damals urteilte der BayVGH, dass eine Schmutzwassergebühr ohne Niederschlagswassergebühr gar nicht zulässig ist, wenn eine Erheblichkeitsschwelle des Niederschlagswasseranteils von 12 % überschritten wird.
Was ist das Problem?
Die Problematik liegt auf der Hand, ein Beispiel: Ein großer Discounter mit riesigen versiegelten Flächen braucht zwar kaum Frischwasser, leitet aber jede Menge Abwasser in Form von Niederschlagswasser ein. Er bezahlt aber nach dem Frischwassermaßstab, da das Niederschlagswasser nicht gesplittet wird. Das heißt, dass seine Belastung nicht den realen Gegebenheiten entspricht: Sein hoher Abwasseranteil wird auf die Allgemeinheit umgelegt. Das kann nicht gerecht sein.
Und jetzt?
Die Gemeinde Georgensgmünd legt hier jedoch den Maßstab der Erheblichkeitsschwelle an. Das ist zulässig - wenn die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung maximal 12 % betragen – dann ist der „Frischwassermaßstab“ ausreichend. Der Nachweis hierfür muss aber von der Gemeindeverwaltung erbracht werden – und genau das möchten die GRÜNEN erwirken.
Wir glauben, dass aufgrund der erheblichen Anzahl von versiegelten Flächen und großen Dachflächen vor allem im Sektor Gewerbe, der Frischwassermaßstab nicht anzulegen ist, also die „Erheblichkeitsschwelle“ für Georgensgmünd nicht zutrifft. Übrigens: In rund 95 % der Gemeinden trifft das nicht zu. Aus diesem Grund haben wir einen Antrag an den Gemeinderat der Gemeinde Georgensgmünd gestellt, den Nachweis über das Nichterreichen der Erheblichkeitsschwelle zu führen resp. führen zu lassen und somit Beitragsgerechtigkeit herzustellen.
Der Gemeinderat Georgensgmünd
hat in seiner Sitzung vom 9. Mai den Antrag der GRÜNEN zähneknirschend angenommen und die Verwaltung beauftragt, Angebote von Büros, die diese Berechnungen durchführen, einzuholen. Zähneknirschend deshalb, weil man auf die Kosten schielt. Wir sehen das anders, denn der Gemeinderat hätte das, was die aktuelle Rechtsprechung verlangt, längst veranlassen können. Hier unsere offizielle Stellungnahme, die auch per Leserbrief an die Roth-Hilpoltsteiner Volkszeitung ging:
Der Ortsverband der GRÜNEN möchte zu dem o.g. Artikel in der RHV verdeutlichen, dass das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bereits im Jahr 2003 (!) gefallen ist. Seit diesem Zeitpunkt wissen die Gemeinden, was auf sie zukommt: Wenn die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung nicht als geringfügig vernachlässigt werden können, so verletzen Einleitungsgebühren, die sich ausschließlich am Frischwassermaßstab orientieren, den Gleichheitsgrundsatz, Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz und auch das Äquivalenzprinzip, Art. 8 Abs.4 Kommunalabgabengesetz. Wohlgemerkt – das ist seit 2003 bekannt! Längst hätten die Berechnungen durchgeführt werden können. Es wurde aber unterlassen. Der Gemeinderat Georgensgmünd muss wissen, wie kritisch diese Sachlage beurteilt wird, denn der Bayerische Gemeindetag verweist ebenfalls auf diese Problematik. Gleichfalls kann man regelmäßig der Presse entnehmen, dass Kommunen, die nach wie vor nach dem Frischwassermaßstab berechnen, von findigen Bürgern vor Gericht gezerrt und dort „abgewatscht“ werden. Der Frischwassermaßstab ist nach Überschreitung der Erheblichkeitsgrenze nicht mehr möglich und die Gesamtkosten dürfen nicht mehr pauschal verteilt werden. Es muss zwischen Schmutz- und Oberflächenwasser unterschieden werden – und das bedeutet ein Stück mehr Beitragsgerechtigkeit. Damit wäre aber der gesamte Gebührenteil der Abgabensatzung nichtig. Deshalb sind die Tränen bezüglich der Kosten geheuchelt – der Verwaltungsgerichtshof hat in der Urteilsbegründung seinerzeit auch festgestellt, dass die Kosten der Ermittlung für das Niederschlagswasser nicht unverhältnismäßig hoch seien, denn es gibt diverse Verfahren. Dafür bekommt Georgensgmünd aber die Sicherheit, dass nicht erst Bescheide berechnet, erlassen, zugestellt und dann zurückgewiesen werden, oder dass Klage von Bürgern erhoben wird. DANN entstünden unnötige Kosten. Dies scheint uns nicht verantwortbar. Übrigens: Einzig der Ortsbeirat Zückner – Respekt! – erkennt anscheinend eine weitere Tragweite, nämlich das Niederschlagswasser als kommunalpolitisches ökologisches Steuerungsmittel. Wir wollen doch alle unsere Ressourcen schonen, wollen, dass Regenwasser effektiv genutzt wird, wollen, dass möglichst wenig versiegelte Flächen entstehen - jedenfalls sollte das ein Kriterium vorausschauender wie nachhaltiger Gemeindepolitik sein. Oder? Für den Ortsverband von Bündnis 90 / Die Grünen – Gerd Berghofer, Georgensgmünd
Damit jeder Bürger sich mit dem Thema auseinandersetzen kann, findet er unter nachfolgendem Link das Urteil des Bay. Verwaltungsgerichtshofs:
www.bund-lemgo.de/download/wasser/GV-Urteile-BayVGH-BVerwG-Untermerzbach-2003-09.pdf
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