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02.02.23 –
Laut StVO dürfen Gemeinden nur bei konkreten Gefährdungen oder vor sozialen Einrichtungen wie Kitas und Schulen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit anordnen. Daher ist es auch in Allersberg nicht einfach möglich, zum Beispiel für den Marktplatz eine Geschwindigkeitsbegrenzung festzulegen.
Das will die Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ ändern: Ihr Ziel ist eine Gesetzesänderung , die es Kommunen ermöglicht, Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts in bestimmten Straßen anordnen können – dort, wo sie es für notwendig halten. Die Kommunen sollen den nötigen Handlungsspielraum erhalten, um mit Tempobeschränkungen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr, besseren Verkehrsfluss, mehr Lebensqualität und weniger Emissionen sorgen zu können.
Unsere Fraktion hat beantragt, dass sich auch die Marktgemeinde Allersberg der Initiative anschließt. Der Umweltausschusses hat in der Sitzung vom 1.2.2023 dem Antrag zugestimmt.
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