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01.01.70 –
Ende Juli besuchten Ludwig Hartmann, Spitzenkandidat der Bayerischen Grünen, und Barbara Fuchs, wirtschaftspolitische Sprecherin der Grünen Landtagsfraktion, mehrere umweltpolitisch sensible Orte in Allersberg: das Sandabbaugebiet bei Harrlach, das Tonabbaugebiet bei Guggenmühle und die geplanten Logistik- bzw. Gewerbegebiete West I und West II. Im gut gefüllten Kolpingsaal berichteten sie anschließend von Ihren Eindrücken und zeigten mögliche Lösungen auf.
Fehler der Kommunal- und Landespolitik
Vier große Themen standen im
Thema Trinkwasser: das Allersberger Wasser zählt zu den reinsten und hochwertigsten in ganz Bayern, es wird aber fast gar nicht geschützt. Die ausgewiesenen Wasserschutzgebiete sind viel zu klein, weil Bayern den Schutzbedarf unseres wichtigsten Lebensmittels nicht erkannt hat. Nach den Regeln aller anderen Bundesländer würden sich die genannten Abbau- und Industriegebiete mitten in einem Wasserschutzgebiet befinden.
Thema Hochwasserschutz: Obwohl die Problematik mit Extremwetterereignissen offensichtlich ist, soll am Ortseingang von Allersberg durch die Ansiedlung eines Supermarktes eine wichtige Retentionsfläche versiegelt und ein wichtiges Auffangbecken verschlossen werden. Bei einem Extremereignis besteht die Gefahr, dass der Kernort überflutet wird.
Thema Flächenverbrauch: Durch die geplanten Maßnahmen gehen Mensch und Natur riesige Flächen verloren, auf denen Lebensmittel erzeugt werden können oder sich eine biodiverse Natur entfalten darf. Wasser wird abgeleitet und/oder verdunstet und kann damit nicht zur Grundwasserbildung beitragen.
Thema Innenentwicklung: Ein Supermarkt im Außenbereich torpediert alle Maßnahmen zur Innenentwicklung einer Gemeinde. Warum das in Allersberg so geplant wird, obwohl im Innenbereich (alter Festplatz, Sportplatz) doch genügend Flächen zur Verfügung stehen, entzieht sich dem Verständnis der Politiker: innen.
Am Beispiel der genannten Problemstellen wurden aber auch wirksame Lösungsansätze dargestellt.
Die Trinkwasserschutzgebiete müssen deutliche ausgeweitet werden. Abfluss- und Auffangräume rund um kleine und mittlere Gewässer müssen erhalten bzw. vergrößert werden. Die Flächenversiegelung kann reduziert werden, indem man Neubauprojekte bevorzugt auf bereits versiegelten Flächen plant und weniger komplizierte Gebäude in die Höhe oder Tiefe baut. Büroflächen können über Lager- und Arbeitsflächen gebaut werden und ein Parkdeck mit 2.500m² erfüllt denselben Nutzen wie ein Parkplatz von 5.000m².
Triebfeder vieler Fehlentscheidungen sind die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
Eine Kommune erhält einfach mehr Geld für 5.000 m² Bauland als für 2.500 m², die dann auch noch mit einer Auflage verbunden sind. Um diese Abläufe zu unterbinden, benötigen die Kommunen Leitplanken. Wer zum Beispiel im Außenbereich baut, bekommt keine Förderung mehr für Maßnahmen im Innenbereich. Es darf nicht sein, dass eine Kommune etwas mutwillig kaputt macht und dann auch noch Geld dafür bekommt, es wieder zu reparieren.
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