14.03.25 –
Die Bundesregierung hat 2024 das Straßenverkehrsrecht reformiert. Die Kommunen können nun leichter Radwege, Busspuren und auch Tempo-30-Zonen ein führen. In unserem Gemeindegebiet gibt es mehrere Stellen, für die sich Bürger*innen schon lange Tempo 30 wünschen.
Ein Beispiel ist die Hauptstraße Ebenried: Autos und LKWs fahren hier mit hoher Geschwindigkeit, einen Gehweg gibt es nicht. Lebensgefährlich für alle, die hier zu Fuß unterwegs sind, und das sind früh vor allem Schulkinder, sagen viele betroffene Eltern. Seit Jahren ist das ein Thema in jeder Bürgerversammlung. Die Einführung von Tempo 30 scheiterte aber an der Rechtslage. Vielleicht klappt es aber nun endlich. Denn wir Grüne haben beantragt, die Möglichkeiten des neuen Verkehrsrechts für Allersberg zu prüfen.
Auch am Marktplatz und Göggelsbuch könnte Tempo 30 für mehr Sicherheit und Aufenthaltsqualität sorgen.
Unser Antrag vom Sept. 2024:
Neues Verkehrsrecht nutzen - Tempo 30 in Allersberg (PDF)
Beratung im Ausschuss
Im Februar befasste sich der Umweltausschuss mit dem Antrag. Die Verwaltung erklärte ausführlich, dass an vielen Stellen in der Gemeinde schon Tempo 30 gelte, dass man sich in der Vergangenheit schon oft um eine Geschwindigkeitsbegrenzung an den Kreisstraßen in Göggelsbuch und Ebenried bemüht habe, aber das Landratsamt nicht zustimme, dass die geänderte Straßenverkehrsordnung kaum neue Spielräume ermögliche, dass "hochfrequentierte" Schulwege (dort können Gemeinden Tempo 30 anordnen, egal ob Gemeinde-, Kreis- oder Staatsstraße) nicht klar definiert seien, und vieles mehr. Die Botschaft zwischen den Zeilen: "Geht nicht."
Unser Fraktionsmitglied Tanja Josche wies auf die Verwaltungsvorschrift zur neuen StVO hin, in der viele dieser Fragen geklärt sein. Die Vorschrift war erst einige Tage vor der Sitzung vom Bundestag beschlossen worden und der Verwaltung offenbar noch nicht bekannt. In der Vorschrift steht zum Beispiel, dass hochfrequentierte Schulwege solche sind, an denen Verkehrshelfer im Einsatz sind oder die von der Schule in einem Schulwegplan als Hauptweg festgelegt sind. Beide Kriterien treffen auf den Marktplatz zu. Hier beschloss der Ausschuss schließlich, dass die Verwaltung die Situation noch einmal prüft und ggfs. Tempo 30 am Marktplatz, in der Heckelstraße und in der Gilardistraße anordnet.
Auf den Hinweis, dass die Gemeinde neuerdings ein Antragsrecht hat, wurde auch beschlossen, es für Ebenried und Göggelsbuch noch einmal zu versuchen: Es wird nun beim Landkreis offiziell Tempo 30 beantragt. Die Straßenverkehrsbehörde muss dann "nach pflichtgemäßem Ermessen" entscheiden. Entscheidet sie nicht oder ermessensfehlerhaft, hat Allersberg die Möglichkeit zu klagen.
Wir sind optimistisch, dass es soweit nicht kommen wird und dass Tempo 30 an den drei Stellen demnächst für mehr Sicherheit und Aufenthaltsqualität sorgen wird.
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