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08.07.22 –
Am 25. Juni 2022 erschien in der Hilpoltsteiner Zeitung ein Interview mit unserem Fraktionsmitglied Tanja Josche über die aktuelle Gemeindepolitik. An dieser Stelle möchten wir jenen Bürger*innen, die tiefer in die angesprochenen Themen einsteigen wollen, einige zusätzliche Hintergrundinformationen liefern.
Link zum Interview (Zugriff leider nur für NN-Abonnenten):
Amazon, ICE-Werk, Rewe und Bäcker: Wie geht's weiter in Allersberg?
Einige "Träger öffentlicher Belange" haben sich in der letzten öffentlichen Auslegung im Bauleitverfahren erneut kritisch zu den Plänen der Gemeinde im geäußert. Im Interview ging es konkret um die Stellungnahmen der Regierung von Mittelfranken, des Landratsamts Roth und des Wasserversoger infra Fürth zum Bebauungsplan für West 1:
Die Stellungnahmen sind für jeden einsehbar, sobald der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplans erneut öffentlich ausgelegt wird. Das wird voraussichtlich noch im Sommer 2022 der Fall sind. Hier der entsprechende Link zur Website der Marktgemeinde:
https://www.allersberg.de/beteiligungsverfahren/west1/bebauungsplan/
Aktuell läuft bereits die erneute Auslegung der Änderung des Flächennutzungsplans. Die dazu bisher eingegangenen Stellungnahmen sowie die relevanten Gutachten sind unter folgendem Link abrufbar:
https://www.allersberg.de/beteiligungsverfahren/west1/
Speziell die Stellungnahme der Regierung von Mittelfranken als höhere Landesplanungsbehörde hat Gewicht. Ihre Aufgabe ist es festzustellen, ob geplante Maßnahmen mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmen. In ihrer Stellungnahme zum Bebauungsplan schreibt sie u.a.: "Darüber hinaus ist eine explizite Begründung weshalb beide Planungen parallel verwirklicht werden sollen (...) aus landesplanerischer Sicht nicht ausreichend erkenn- oder nachvollziehbar." Und als Fazit: "Der Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Logistik Allersberg West I“ stehen die Erfordernisse der Raumordnung aufgrund nicht ausreichender Nachweise nach wie vor entgegen." Laut der einige Monate später eingereichten Stellungnahme zum Flächennutzungsplan erkennt die Regierung die Bedarfsnachweise aber mittlerweile an und erhebt gegen den FNP keine Einwände mehr.
Auszug aus der Stellungnahme der Regierung von Mittelfranken zum Bebauungsplan West 1
Durch die beiden Gewerbegebiete - mit Ansiedlung von Amazon in West 1 - wird der Verkehr auf den umliegenden Straßen massiv zunehmen. Zwei Gutachten kamen 2021 unabhängig voneinander auf eine Zunahme des Schwerlastverkehres um rund 900 Prozent. Die Kreuzungen wären damit überlastet. Somit muss die Verkehrsinfrastruktur ausgebaut werden, der Landkreis Roth lehnt aber dabei mit Verweis auf das Verursacherprinzip bisher jede finanzielle Beteiligung ab.
Bericht dazu in der Hilpoltsteiner Zeitung, 26.6.2021:
Logistiker bei Allersberg: Zu viel Verkehr auf den Straße (nordbayern.de)
Seit Frühjahr 2022 gibt es ein neues Gutachten Dieses geht von weniger Fahrzeugen aus und zeigt nach Abstimmung mit staatlichem Bauamt und Autobahn AG folgende Lösungen für das Verkehrsproblem auf: Ausbau des bestehenden Kreisverkehrs, Umbau der zwei Kreuzungen (Autobahnauffahrt Ost / Staatsstraße, Autobahnauffahrt West / RH 35) in Kreisverkehre, Bau von zwei Bypässen für die Autobahnauffahrten, Ausbau der Kreisstraße 35 im Bereich der Gewerbegebiete. In der nächsten Runde im Bauleitverfahren können die Behörden nun zum neuen Gutachten und der darin vorgestellten Lösung Stellung nehmen. Staatliches Bauamt und Autobahn AG haben vorab ihre Zustimmung signalisiert, wie sich das Landratsamt äußern wird, ist offen.
Aktualisierte Verkehrsuntersuchung, 30.3.2022 (allersberg.de / öffentliche Auslegung)
Der Marktrat hat im April beschlossen, dass die Gemeinde für die Kosten des Straßenausbaus aufkommen wird, die der Landkreis in seiner Verantwortung nicht übernimmt - vorsorglich, ohne zu wissen, wie hoch diese Kosten letztlich sein werden. Zu den Aussagen im Presseinterview ist noch zu ergänzen, dass für einen Teil der Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen das Staatliche Bauamt, nicht der Kreis, zuständig ist. Aber auch dieses hat in seiner Stellungnahme angedeutet, dass die Gemeinde bei Maßnahmen im Zusammenhang mit den Staatsstraßen an den Kosten beteiligt wird.
>> Beschluss des Marktrats vom 25.4.22 im Wortlaut: "Der MGR beschließt, dass der Markt Allersberg die entstehenden Kosten (abzüglich Förderung) für die Ertüchtigung der Knotenpunkte und der Straße im Bereich von West 1 und West 2 der RH 35 übernimmt, falls der Kreistag oder einer seiner Ausschüsse als Straßenbaulastträger die Übernahme der o.g. notwendigen Kosten verlangen sollte. [...] " (Veröffentlichung voraussichtlich im Mitteilungsblatt Juli)
Im Interview ging es auch um das geplante ICE-Werk und die möglichen Folgen für unser Grundwasser, sollte das Werk am Standort Harrlach/Allersberg gebaut werde. Zu befürchten ist dann eine geringere Grundwasserneubildung aufgrund der massiven Versiegelung. Zusätzlich besteht die Gefahr, dass Schadstoffe in Boden und Grundwasser gelangen.
Gefährdet das geplante ICE-Werk das Fürther Trinkwasser? - nn.de
Auf die Frage des Journalisten nach bewusst gestreuten Falschinformationen wurde als Beispiel die mehrfach vom Bürgermeister getroffene Aussage genannt, für West 1 sei nur ein Sondergebiet Logistik möglich. Das LEP sieht aber eine Reihe weiterer Ausnahmen vom Anbindegebot vor.
Schreiben der IHK, mit Hinweis auf Ausnahmen vom Anbindegebot des LEP
Bsp. für Behauptung der Verwaltung, West 1 könne nur als Logistikgebiet entwickelt werden
Ein weiteres Beispiel ist eine Diskussion auf Facebook, in der der Bürgermeister das Gerücht befeuerte, die Klage der Bürgerinitiative sei ein Grund für Verzögerungen bei der Erschließung der Gewerbe- und Wohngebiete. Tatsächlich aber hatte die Klage der BI hatte bisher keinerlei Auswirkungen auf den Ablauf des Verfahrens. Dass bei West 1 mehrere öffentliche Auslegungen nötig sind (statt einer), liegt daran, dass die Pläne aufgrund der Kritik der Behörden immer wieder nachgebessert werden mussten.
Screenshot der Facebook-Diskussion, April 2022
Im Frühjahr 2021 präsentierte die Gemeindeverwaltung dem Sonderausschuss die Pläne für einen Rewe-Markt mit Bäckerei Café in der Rother Straße. Man erwähnte bei den Beratungen aber nicht, dass dies vorherigen Beschlüssen widerspricht - konkret dem Städtebaulichen Entwicklungskonzept (SEK). Darin ist unter anderem festgeschrieben, dass "keine weitere Bebauung westlich der Baumschule" erfolgen und Gastronomiebetriebe außerhalb des Ortszentrums vermieden werden sollen. Für ein weiteres Lebensmittelgeschäft hatte man Flächen innerorts identifiziert. Gegen eine Bebauung in diesem wassersensiblen Bereich spricht auch der Landschaftsplan: Darin ist festgelegt, dass Talmulden von Bebauung freizuhalten und die Kleine Roth zu renaturieren ist.
Auszüge aus dem SEK:
Städtebauliches Entwicklungskonzept - Leilinien mit Planbild
Städtebauliches Entwicklungskonzept - Handlungsansätze (Karte)
Auszüge aus dem Landschaftsplan der Marktgemeinde
Frühere Stellungnahme der Grünen-Fraktion zu den Planungen
Im Interview kam außerdem zur Sprache, dass Protokolle zu den Sitzungen des Marktrats häufig nicht ausgewogen und nicht neutral formuliert sind. Ausführungen darin scheinen oft dazu zu dienen, einzelne Markratsmitglieder in ein schlechtes Licht zu rücken und eine bestimmte Position zu stützen. Das hat auch schon das Landratsamt veranlasst, die Verwaltung zu ermahnen, künftig sorgfältiger auf Neutralität zu achen.
Im Presseinterview erwähnt wurde ein Beispiel, in dem mehrere Seiten des Protokolls einem kritischen Facebook-Post und deren Autoren gewidmet sind, ohne dass eine Beratung oder ein Beschluss des Marktrats anstanden. Das Vorgehen offenbart darüber hinaus ein merkwürdiges Verhältnis zur Meinungsfreiheit.
Auszug aus der Niederschrift zur MGR-Sitzung vom 21.2.2022 (veröffentlicht im Mitteilungsblatt vom April 2022)
Allen Bürger*innen, die noch mehr zu diesen Themen wissen möchten oder sonstige Fragen haben, steht unsere Fraktion natürlich jederzeit gerne zur Verfügung! Ihr erreicht uns unter fraktion@ oder telefonisch unter 0163-5821443. gruene-allersberg.de
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