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12.03.22 –
Am 14.3.2022 wird der Marktgemeinderat über einen Kriterienkatalog für PV-Freiflächenanlagen beraten. Wir Grüne begrüßen es sehr, dass das Thema endlich auch in Allersberg auf der Agenda steht. Denn bisher gibt es in der Gemeinde keine einzige Anlage. Dabei ist es dringend nötig, die erneuerbaren Energien so schnell wie möglich auszubauen - einerseits um die Folgen der Klimakrise noch auf ein für den Menschen erträgliches Maß begrenzen zu können, andererseits um uns unabhängig zu machen von Öl-, Gas- und Kohle-Importen aus Ländern wie Russland.
Gerne bringen wir daher unsere Positionen ein:
Dachflächen, bereits versiegelte Flächen, Konversionsflächen und Lärmschutzwälle sind vorrangig für PV-Anlagen zu nutzen. Vor allem die Potenziale auf gemeindeeigenen Gebäuden und Flächen (Schulen, Kitas, Parkplätze) sind noch nicht ausgeschöpft. Gleichzeitig sind Maßnahmen nötig, die gewerbliche und private Immobilienbesitzern bzw. Bauherren zur Installation von PV-Anlagen motivieren/verpflichten.
Aber: Durch PV auf Dächern allein wird der Umstieg auf 100% erneuerbare Energien nicht bis 2040 bzw. 2030 (BVerfG) gelingen. Deshalb sind auch PV-Freiflächenanlagen und Windkraft dringend nötig. Allersberg muss in beiden Bereichen seinen Beitrag leisten.
Angesichts begrenzter Flächen sollte ein Kontingent definiert werden, das für Anlagen zur Energieerzeugung in der Gemeinde zur Verfügung steht. Wir schlagen hier rund 1-2 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche (LNF) vor. Das sind rund 20-40 Hektar (aktuell 2.200 Hektar LNF in Allersberg). Zum Vergleich: Die Gemeinde Abenberg stellt bei 2.100 ha LNF 20 ha (1%) für die Energiegewinnung bereit, Hilpoltstein bei 4.400 ha LNF 80 ha (2%).
Auch Vorgaben zur Anlagengröße sind sinnvoll, um viele verstreute Einzelanlagen ebenso zu vermeiden wie überdimensionierten Anlagen (zum Beispiel: mind. 2 ha, max. 8 ha).
Eine Windkraftanlage erzeugt auf einer Fläche von rund 0,5 ha etwa die gleiche Strommenge wie eine PV-Freiflächenanlage auf 10 ha. Daher sollten Flächen, die für Windkraft geeignet sind, auch vorrangig für Windkraft und nicht für PV genutzt werden. Das bringt bei minimalem Flächenverbrauch ein Maximum an Energieertrag. Und es gibt kaum Flächenkonkurrenz, da unter Windanlagen weiter Landwirtschaft stattfinden kann.
Das Errichten von Windkraft und PV-Anlagen in unmittelbarer Nähe zueinander ist aufgrund der Synergieeffekte (Netzinfrastruktur) ebenfalls zu bevorzugen.
Um wichtige Flächen für die Nahrungsmittelproduktion zu erhalten, sind Agri-PV-Anlagen gegenüber klassischen PV-Anlagen zu bevorzugen. Damit lassen sich Ackerflächen gleichzeitig zur Stromerzeugung und zum Anbau von Pflanzen nutzen. Energieerträge sind bei Agri-PV zwar geringer, die Landwirte erzielen aber zusätzliche Erträge aus der Landwirtschaft, die – je nach Bepflanzung – sogar steigen können: Pflanzen, die mit den immer heißeren Sommern nicht gut zurechtkommen, profitieren von der Beschattung. Auch vor Ernteschäden durch Hagel und Starkregen können die PV-Module schützen.
Bei „normalen“ PV-Anlagen ist die Errichtung auf Böden geringerer Qualität zu bevorzugen.
Für Freiflächenanlagen sollten vorrangig die Streifen entlang der A9 und der ICE-Trasse genutzt werden (so genanntes „benachteiligtes Gebiet“ mit EEG-Vergütungsanspruch).
Freiflächenanlagen sind abseits von Wohnbebauungen zu planen. Eine Mindestentfernung festzulegen, halten wir aber nicht für sinnvoll. Denn anders als bei Windkraft ist nicht die Entfernung ausschlaggebend, ob die Wohnqualität beeinträchtigt wird. Entscheidend ist vielmehr, dass die Anlage von den Wohngebäuden aus nicht sichtbar ist. Dies muss vorab durch Sichtbarkeitsanalysen und Blendgutachten dargelegt werden.
Sofern es sich nicht um Agri-PV handelt, müssen die Flächen unter den Solarmodulen dem Artenschutz dienen. Der Projektentwickler muss für die Betriebszeit ein Pflege- und Bewirtschaftungskonzept vorlegen (im Vorfeld der Bauleitplanung), das verbindlich umzusetzen ist. Wichtig sind dabei u. a. Mahdmethoden und -zeitpunkte, die Einsaat heimischer Pflanzen, die Schaffung von Strukturvielfalt auf den Flächen, der Verzicht auf Pestizide, synthetische Reinigungsmittel und wassergefährdende Stoffe sowie andere Vorgaben, die in einem Anhang zum Kriterienkatalog festgehalten werden sollten (Orientierung: Positionspapier des BN).
Von PV- und Windkraft-Projekten sollen nicht nur einzelne Personen, sondern alle Bürger:innen und auch die Gemeinde profitieren können:
Beide Punkte verstehen wir als Ausschlusskriterien.
Nicht geeignet für PV-Freiflächenanlagen und Windkraftanlagen sind europäische Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete, hochwassergefährdete Gebiete, wassersensible Bereiche und Wasserschutzgebiete, Biotope, geschützte Lebensstätten (Art. 13e BayNatSchG) und schutzwürdige Landschaftsbereiche (insbesondere Talauen).
Bei der Diskussion um Freiflächenanlagen wird häufig das Argument vorgebracht, dass Ackerfläche verloren geht, die nicht mehr für die Nahrungsmittelproduktion zur Verfügung steht. Das klingt im ersten Moment plausibel, stimmt aber bei genauerem Hinsehen nicht:
Viel Ackerland wird heute für den Anbau von Mais, Raps und anderen Pflanzen verwendet, aus denen über Biogasanlagen Energie gewonnen wird. Um eine Gigawattstunde Strom zu erzeugen, ist dabei eine Anbaufläche von rund 50 bis 100 Hektar nötig. PV-Anlagen benötigen für die gleiche Menge Strom nur 2 bis 4 Hektar Fläche, sind also viel flächeneffizienter. Zudem sind kein Düngereinsatz und keine energeintensiven Transporte nötig.
Ein weiterer Aspekt: Bei PV-Freiflächen können die Böden weiter genutzt werden – für die Artenvielfalt oder bei Agri-PV für die Landwirtschaft. Nach dem Rückbau sind sie sogar wieder frei verfügbar. Wird Ackerfläche für Wohnsiedlungen, Gewerbegebiete oder Straßen verbraucht, ist der Flächenverlust dauerhaft.
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Aktuelles | Aus der Fraktion | Klimakrise | PV und Windkraft
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