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31.01.22 –
Wenn durch Baumaßnahmen an einer Stelle Natur verloren geht, muss dies an anderer Stelle ausgeglichen werden. Das ist in Bayern gesetzlich vorgeschrieben. Ausgleichs- und Ersatzflächen dienen so dazu, wertvolle Lebensräume für Tiere und Pflanzen zu erhalten und so den Verlust der Artenvielfalt aufzuhalten. Allerdings werden Kompensationsmaßnahmen oft nur unzureichend oder gar nicht umgesetzt, wie u.a. Studien des LBV zeigen. Demnach sind nur rund 25 % der Flächen in dem Zustand, in dem sie laut der Festlegungen in den Planunterlagen sein müssen. Etwa die Hälfte der Ausgleichsflächen weist Mängel auf, und wiederum 25 % werden überhaupt nicht umgesetzt.
Unsere Fraktion im Marktgemeinderat möchte gerne wissen, wie die Situation in Allersberg ist und hat eine Anfrage an die Verwaltung gestellt. Ziel ist es, einen Überblick über die Ausgleichsflächen und Kompensationsmaßnahmen in der Gemeinde (sowohl nach BNatSchG als auch nach BauGB) zu bekommen. Ggfs. ergeben sich dadurch auch Hinweise auf notwendige Verbesserungen bei Umsetzung und Kontrolle von Ausgleichsmaßnahmen. Die Darstellung im Ökoflächenkataster reicht für diesen Zweck leider nicht aus, unter anderem weil dort nicht alle Maßnahmen gemeldet werden und der ökologische Zustand der Fläche nicht erkennbar ist.
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