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Seit Juni 2023 gilt die bayerische 10H-Regel nicht mehr für ausgewiesene Vorrang- und Vorbehaltsgebiete. Dort können nun Windkraftanlagen geplant und errichtet werden, ohne dass ein Mindestabstand zur Wohnbebauung eingehalten oder ein Bauleitverfahren durchgeführt werden muss.
Da es im Gemeindegebiet Allersberg zwei Windkraftvorranggebiete gibt (s. Karte), hatte unsere Fraktion bereits mehrfach darum gebeten, dass die Verwaltung Gespräche mit dem Windkümmerer der Energieagentur Nordbayern aufnimmt, um zu eruieren, wie die Gemeinde dennoch bei möglichen Windkraftprojekte auf dieser Fläche Einfluss nehmen kann, beispielsweise um sicherzustellen, dass nicht nur Investoren und Grundstücksbesitzer finanziell profitieren, sondern auch die Bürger:innen der umliegenden Ortschaften.
Da dies nicht geschehen ist, haben wir beantragt, Gestattungsverträge mit den Grundstückseigentümer:innen abzuschließen und Rechtsform sowie Finanzierungsmöglichkeiten einer zu gründenden Betreibergesellschaft zu prüfen. (siehe Download)
Über Gestattungsverträge können sich Gemeinden geeignete Flächen für Windkraftprojekte sichern. Das bietet gerade für Vorranggebiete die Chance, ein Windkraftprojekt, das sonst ohne gemeindliche Beteiligung entstehen würde, aktiv mitzugestalten. In dem Fall entscheidet dann die Gemeinde, wen sie mit Projektierung, Bau und Betrieb beauftragt. So kann sie beispielsweise auch dafür sorgen, dass ein Modell „echter“ Bürgerbeteiligung umgesetzt wird, bei dem die Gesellschafter:innen nicht nur Geldeinlagen tätigen, sondern auch Mitspracherechte bzgl. „ihres“ Windrads erhalten oder vergünstigten Strom beziehen können. Für direkte Anwohner:innen könnte man zusätzliche Vergütungen regeln, was für mehr Akzeptanz sorgen würde.
Ist die Gemeinde selbst beteiligt, ergeben sich auch neue Einnahmequellen für den Verwaltungshaushalt: zur Gewerbesteuer und der Sonderabgabe von 0,2 Prozent je erzeugter Kilowattstunde kämen Pachtbeteiligung und Gewinnausschüttungen hinzu.
Die Gemeinde Büchenbach geht aktuell ebenfalls diesen Weg (siehe dazu HIZ-Artikel vom 10.11.2023 im PDF). An ihrem Gemeinderatsbeschluss orientiert sich auch unser Antrag.
Der Antrag wurde erstmals behandelt im Dezember 2023 und vertragt auf eine der nächsten Sitzungen, um den Windkümmerer der Energieagentur Nordbayern für die weitere Beratung hinzuziehen.
Erneute Behandlung im Januar 2024: Trotz eindringlicher Empfehlung des Windkümmerers, die Flächen zu sichern, wurde unser Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Eigene Gemeindeflächen für Windkraft: Allersberg hält sich mit der Sicherung von Grundstücken zurück | nn.de, 24.1.2024 (NN+ Artikel, nur für Abonnenten)
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